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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Reisen der Kompass Tours GmbH, Friedrichstraße 231, 10969 Berlin und deren Reisemarken "Viator Cruises", "Golf Tours & Cruises" und "Gourmet Voyage" als Reiseveranstalter mit Endkunden ("Anmelder, Reisender"). Sie bilden die Vertragsgrundlage für unsere Reisen, falls es in der Buchungsbestätigung oder Rechnung nicht anders angegeben wird. Bei einer Reisevermittlung gelten die jeweiligen AGB des Veranstalters.

1. Voraussetzung

Trotz sorgfältiger Vorausplanung sind wir auf die ortsüblichen Gegebenheiten bei der Unterbringung, Verpflegung, Beförderung, etc. angewiesen.. Unsere Touren haben jeweils individuellen Charakter, was den Erlebniswert und die Exklusivität der Reisen steigert. Darin liegt ihr Reiz, aber das bringt auch Einschränkungen im Komfort und in der Vorausplanung mit sich. In entlegenen Gebieten kann nicht auf eine touristische Infrastruktur zurückgegriffen werden. Änderungen im Reiseverlauf durch notwendige Improvisation oder Witterungsbedingungen sind daher nicht ausgeschlossen, auch wenn sie möglichst vermieden werden.
Die Reisen setzen voraus, dass die Teilnehmer sich dieser Einschränkungen voll bewusst sind und an den Reisen mit einer entsprechend positiven Grundhaltung teilnehmen.

2. Anmeldung und Bestätigung

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages oder Hotelbuchung verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, falls Sie das nicht ausdrücklich ausgeschlossen haben. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Sie erhalten von uns eine Bestätigung per E-Mail oder per Post, falls gewünscht. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme schriftlich (per E-Mail oder Brief) erklären; andernfalls liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor.

3. Bezahlung, Verschicken von Reisedokumenten

Für Buchungen ist bei Erhalt der Reisebestätigung und Rechnung eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Die Anzahlung kann höher ausfallen, falls schon Leistungen erbracht wurden (Flugtickets, Visa). Der gesamte Reisepreis muss 30 Tage vor Reiseantritt ohne weitere Aufforderung und vollständig bei der Kompass Tours GmbH eingegangen sein. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur an die Kompass Tours GmbH geleistet werden. Vollständig bezahlt ist die Reise erst dann, wenn der vereinbarte Reisepreis auf dem Konto der Kompass Tours GmbH gutgeschrieben ist. Nach Zahlungseingang werden Ihnen Ihre Unterlagen (Flugtickets, Voucher, etc.) per E-Mail zugeschickt.
Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgemäß und vollständig ein und zahlen Sie auch nach Mahnung nicht, können wir den Reisevertrag kündigen und die aufgeführten Rücktrittsgebühren bei Ihnen geltend machen.

4. Reiseformalitäten

Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Sollten die Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reiseteilnahme verhindert ist, kann die Kompass Tours GmbH den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten. Von den Konsulardienststellen erhobene Gebühren für die Bearbeitung der Visumanträge sind im Pauschalpreis nicht enthalten, falls es nicht explizit so angegeben ist. Die Kompass Tours GmbH steht dafür ein, deutsche Staatsgehörige über bestehende Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten; Nachteile, die dem Reisenden aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.
Die Kompass Tours GmbH haftet nicht die für rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, dass die Kompass Tours GmbH die Verzögerung zu vertreten hat.

5. Leistung und Preisänderung

Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Programm- und Leistungsbeschreibung (Prospekt, Internet-Homepage) sowie aus der Buchungsbestätigung. Die dort enthaltenen Angaben sind für die Kompass Tours GmbH bindend. Die Kompass Tours GmbH behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung rechtzeitig informiert wird.
Nebenabreden, deren Umfang die vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

Abweichungen oder Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der Kompass Tours GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Evtl. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Sonderregelung im Zusammenhang mit CORONA-Pandemie:

Bitte beachten Sie, dass wir die aufgeführten Leistungen nur im Rahmen der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorschriften in Deutschland und in Russland erbringen können. Davon können unmittelbar von uns angebotene Leistungsbestandteile (z.B. Menü statt Buffet) betroffen sein sowie Einschränkungen bei der Einreise (z.B. zwingend vorgeschriebene Corona-Tests) und allgemein Regelungen vor Ort (z.B. Maskenpflicht in Geschäften oder geschlossene Sehenswürdigkeiten).

Die Kompass Tours GmbH kann eine nachträgliche Änderung des Reise-preises vornehmen, sofern zwischen Reisebestätigung und vertraglich vorgesehenem Antritt der Reise mehr als drei Monate liegen und die Preiser-höhung auf eine Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder eine Änderung der für die Reise geltenden Wechselkurse zurückzuführen ist. Die Preisänderung erfolgt in dem Umfang, in dem sich diese Änderungen pro Person und Sitzplatz auf den Reisepreis auswirken. Änderungen des Reisepreises sind jedoch nur bis 21 Tage vor Reiseantritt möglich.

Die Kompass Tours GmbH verpflichtet sich, den Kunden von Änderungen des Reisepreises oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer Preiserhöhung um mehr als fünf Prozent oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Zahlung eines Entgelts vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die Kompass Tours GmbH in der Lage ist, diese ohne Mehrpreis aus dem Angebot der Kompass Tours GmbH anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzügliche nach der Erklärung durch die Kompass Tours GmbH über die Änderungen dieser gegenüber geltend zu machen.

6. Rücktritt durch den Kunden

Der Rücktritt von einer bestätigten Reise ist bis zum Reisebeginn möglich und muss schriftlich erfolgen. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, hat er der Kompass Tours GmbH die Kosten zu erstatten, die durch die getroffenen Reisevorkehrungen und damit verbundene Aufwendungen entstanden sind. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitigen Verwen-dungen der Reiseleistung zu berücksichtigen. Die Kompass Tours GmbH kann pauschalierte Gebühren anteilig vom Reisepreis, jedoch mind. EUR 50 berechnen:

Rücktritt bis... Gebühren

  •  30 Tage vor Reisebeginn 20%

  • 29 bis 7 Tage vor Reisebeginn 50%

  • 6 bis 1 Tag vor Reisebeginn 90%

  • Am Abreisetag oder Nichtantritt 100%


Dem Kunden ist es jederzeit vorbehalten, nachzuweisen, dass der Schaden der Kompass Tours GmbH in Wirklichkeit geringer bzw. die ersparten Aufwendungen der Kompass Tours GmbH höher sind oder ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist. Die Kompass Tours GmbH empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, die entstehende Stornokosten weitgehend trägt.

Bis zum Reiseantritt kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Die Kompass Tours GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen (z.B. kein Visum). Im Falle des Eintritts haften der Dritte und der Kunde als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten (z.B. Umbuchungen, Stornierungen, etc.).

Es steht der Kompass Tours GmbH frei, nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen geringer waren. Darüber hinaus ist es der Kompass Tours GmbH in jedem Fall gestattet, anstelle der vorstehend vereinbarten Pauschale die ersparten Aufwendungen konkret zu berechnen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

1. Die Kompass Tours GmbH kann aus wichtigem Grund vor Reiseantritt und auch während der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündi-gen, wenn ein wichtiger Grund dies rechtfertigt. Reiseleiter oder örtliche Vertreter von der Kompass Tours GmbH sind zur Erklärung der Kündigung bevollmächtigt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere gegeben sein, wenn der Reiseteilnehmer den vorher bekannt gegebenen besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder wenn der Reiseteilnehmer durch sein Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stört oder gefährdet und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann. Im Falle dieser Kündigung behält die Kompass Tours GmbH grundsätzlich den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden.

2. Die Kompass Tours GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls der Kunde den Reisepreis nicht bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn gezahlt hat. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, der Kompass Tours GmbH als Entschädigung eine Gebühr entsprechend der Regelung in §6 zu zahlen, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt.

3. Für die Durchführung von Gruppenreisen ist eine Mindesteilnehmerzahl erforderlich, die in der Reiseausschreibung angegeben ist. Sollte diese Zahl nicht erreicht werden, kann die Kompass Tours GmbH bis zwei Wochen vor Reisebeginn den Rücktritt erklären. Sobald diese Voraussetzung vorliegt, muss die Kompass Tours GmbH den Kunden unverzüglich davon informieren. Der bereits eingezahlte Reisepreis wird dann von der Kompass Tours GmbH sofort erstattet.

4. Die Kompass Tours GmbH kann bis 4 Wochen vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für die Kompass Tours GmbH deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die Kompass Tours GmbH im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht der Kompass Tours GmbH besteht jedoch nur, wenn sie die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn sie die zu ihrem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn sie dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, sofern er von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters keinen Gebrauch macht.

8. Höhere Gewalt

Die Kompass Tours GmbH kann vom Vertrag bei nicht voraussehbarer, höherer Gewalt (z.B. Krieg, Streik, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen [z.B. Entzug der Landerechte, Beschlagnahme von Unterkünften oder Transport-mitteln, staatliche Betretungsverbote oder einschränkende Maßnahmen entgegen der bisherigen Praxis], Naturkatastrophen, technische, den ordnungsgemäßen Einsatz objektiv hindernde Defekte am Transportgerät) zurücktreten, wenn dadurch die Reise erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt würde. In diesem Fall ist auch dem Reisenden der Rücktritt gestattet. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Kompass Tours GmbH für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

9. Haftung, Gewährleistung

Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns für
• die gewissenhafte Reisevorbereitung
• die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (Servicepartner vor Ort)
• die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Prospekten angegeben Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß §2 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat
• die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.

Hinsichtlich der Gewährleistungsrechte des Reisenden gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Mitwirkungspflicht: Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

10. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
• soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
• soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis 4.100,00 €; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Flugtickets, Hotelzimmer, Besichtigungen und Ausflüge, sportliche und kulturelle Veranstaltungen usw.) und die in der Reiseausschreibung bzw. Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. In diesem Fall sind Schadensersatzansprüche direkt gegen den Verursacher (örtlichen Veranstalter) zu richten.

Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

Die Teilnahme an Wanderungen, Bergbesteigungen, Ausflügen in unbesiedelte Gebiete, Bootsausflügen, Schlauchbootfahrten, Floss- oder Kanutouren, Helikopterflügen, sportlichen Betätigungen aller Art und ähnlichen mit besonderen Risiken verbundenen Unternehmungen erfolgt auf eigenes Risiko des Reisenden. Eine Haftung ist ausgeschlossen, falls kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden des Reiseveranstalters vorliegt.
Bei Reisen in abgelegene Gebiete muss bei dem Expeditionscharakter unserer Reisen insbesondere bei Nichtverfügbarkeit der Transportmittel, die durch die besondere Beanspruchung der Fahrzeuge oder Witterungsverhältnisse auftreten kann, die Haftung für verlorene Reisetage ausgeschlossen werden.

Eine Haftung des Reiseveranstalters ist generell ausgeschlossen, wenn der Reisende einen Schaden selbst verursacht hat, insbesondere wenn er sich nicht an geltende Sicherheitsvorschriften gehalten hat, wenn er Anweisungen der Reiseleitung nicht befolgt hat oder wenn er zum Zeitpunkt der Verursachung unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten stand.

Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigung von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.
Kommt dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes.

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche des Reisekunden wegen Reisemängeln gemäß § 651i III BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte

12. Schlussbestimmungen

Abweichend von den hier getroffenen Bestimmungen können für eine Reise schriftlich individuelle Bestimmungen, insbesondere Zahlungstermine und Stornogebühren, vereinbart werden, die dann Vorrang haben. Die Unwirk-samkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Bei Klagen des Reisenden gegen die Kompass Tours GmbH ist das Amtsgericht Berlin Gerichtsstand. Für Klagen der Kompass Tours GmbH gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Falle ist der Sitz der Kompass Tours GmbH maßgebend.

Stand 01.01.2022

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